DIE GRÜNEN IN ESSLINGEN

Die Wirtschaft neu gestalten, gegen den Klimawandel angehen , globale Armut bekämpfen, Bürgerrechte sichern – Nie war eine ökologische und soziale Wende notwendiger als heute. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, für diesen Wandel zu werben.

 

Vielen Dank.

 

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Hier unsere Bankverbindung:

 

Bündnis90/Die Grünen 

Ortsverband Esslingen

Kt.-Nr.: 580719

Kreissparkasse Esslingen

BLZ: 611 500 20

 

Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für ..." an.

In den ersten Monaten des  Folgejahres erhalten Sie von uns selbstverständlich eine Spendenquittung.

Parteispenden von Privatpersonen sind steuerbegünstigt.

 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden

Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt.

 

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.