aus der Stuttgarter Zeitung vom 18.06.2009
Von Kai Holoch
Mit dem Rollator durch die Altstadt
Verwaltung will die Nöte mobilitätsbehinderter Menschen angemessen berücksichtigen
ESSLINGEN. Das historische Esslinger Stadtbild ist nicht immer nur Zierde – sondern manchmal auch Bürde. Problematisch wird es dann, wenn die Interessen des Denkmalschutzes mit denen der Barrierefreiheit unter einen Hut gebracht werden müssen.
Es sind die Grünen im Gemeinderat gewesen, die nicht erst im zurückliegenden Kommunalwahlkampf mit bemerkenswerten Selbstversuchen darauf hingewiesen haben, dass es noch einiges zu tun gibt, bis die Esslinger Altstadt über ein rollstuhl-, rollator- und kinderwagengerechtes Wegenetz verfügt. Bereits bei den Haushaltsberatungen für das laufende Jahr hatte die Fraktion bei der Stadtverwaltung einen Bericht zur Situation in der Esslinger Altstadt angefordert und darin den Wunsch geäußert, die Stadt möge in allen Altstadtstraßen und -gassen einen ein bis zwei Meter breiten Streifen schaffen, auf dem Mütter mit ihren Kinderwägen, aber auch gehbehinderte Menschen die Schönheit des mittelalterlichen Stadtbilds genießen können. Gestern nun hat die Verwaltung im Ausschuss für Technik und Umwelt über die bereits geleistete Arbeit in diesem Bereich Rechenschaft abgelegt und einen Blick in die Zukunft gewagt. Die Grünen hatten in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass angesichts der sich verändernden Altersstruktur in der Gesellschaft auch die Zahl der Menschen zunehmen wird, die mobilitäts- oder sehbehindert sind. Deshalb sei es notwendig, bei Planungen der Straßenbeläge die Interessen dieser Menschen besonders zu berücksichtigen. In ihrem Bericht verweist die Stadtverwaltung auf Artikel drei, Absatz drei des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung von Behinderten ausschließe und vorschreibe, auf eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Alltagsleben hinzuwirken. Diese grundgesetzliche Vorgabe schlage sich in den verschiedensten Verordnungen und Vorgaben nieder. Allerdings gebe es in Esslingen durchaus das Problem, dass sich die besonderen Anforderungen für Mobilitäts- und sehbehinderte Menschen an Griffigkeit der Oberflächen und die Farbgestaltung der Beläge häufig nur schwer mit den Belangen von Stadtgestaltung und Denkmalschutz im mittelalterlichen Stadtkern in Einklang bringen lasse. Dennoch habe die Stadt Esslingen bereits 2005 Leitlinien entwickelt, die dieses Problem berücksichtigen. Die aus den Leitlinien entwickelten Vorgaben seien so, dass sie bei Umgestaltungen von Straßen und Plätzen die Maßnahmen für Gehbehinderte bis ins Detail regelten. Diese Grundsätze werde man auch in Zukunft beherzigen. Allerdings: ein vollkommen lückenloses Wegenetz sei in der Esslinger Altstadt nicht zu verwirklichen. Probleme gebe es etwa in der Webergasse oder auf dem Platz südlich der Stadtkirche St. Dionys. Der Chef des Stadtplanungsamts, Ulrich Thäsler, verwies in der gestrigen Ausschusssitzung zudem darauf, dass man gerade dabei sei, die Fußgängerkarte für die Esslinger Altstadt zu überarbeiten. Dabei werde man barrierefreie Wege durch die Altstadt ebenso aufzeigen wie Alternativen für jene Gassen, bei denen es auch heute noch Probleme gebe.







